Was tun bei häuslicher Gewalt?

Achten Sie auf Ihre Sicherheit!

Keine Frau hat es verdient, misshandelt zu werden, und es gibt IMMER eine Alternative zur Gewalt. Tun Sie alles, was Ihr persönliches Sicherheitsgefühl erhöht. Wenn Sie Angst haben, nehmen Sie sie ernst. Sie ist ein Zeichen dafür, dass Sie bedroht sind.

In akuter Gefahr rufen Sie die Polizei.

Sie ist unter den Notruf 110 erreichbar und ist verpflichtet, bei Gefahr sofort zu kommen. Sie kann verschiedene Maßnahmen zur Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Kinder treffen.

Information für Kinder und Jugendliche

Hier findest du alle wichtigen Infos bei häuslicher Gewalt:

Auch unter www.gewalt-ist-nie-ok.de findest du Infos und Hilfsangebote

Wohnungsverweis

Seit Oktober 2001 wird im Bereich der Polizeidirektion Freiburg bei Vorliegen der entsprechenden Vorraussetzungen ein  Wohnungsverweis gegen Gewalttäter erteilt.
Dieses Instrument ermöglicht den Verbleib des Opfers in der Wohnung. Dem Opfer soll eine Ruhephase und Überlegungszeit über mögliche weitere Schritte gewährt werden. Diese Wohnungszuweisung kann durch das Gewaltschutzgesetz auf ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten erweitert werden. Dazu sind Anträge beim Zivilgericht notwendig. Dem Täter wird dadurch eine rote Karte / Warnsignal von Seiten der Gesellschaft ausgesprochen.

Exkurs:
Sie können auch ohne Polizeieinsatz und bei Vorliegen der Voraussetzungen (Nachweis einer akuten Gefahr häuslicher Gewalt, Wiederholungsgefahr) einen Platzverweis beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen.

Frauen-Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt

Diese Stelle informiert und berät Betroffene
1. in allen Fällen von häuslicher Gewalt und
2. nach einem Platzverweis

Die Beraterinnen unterstützen Sie in vielfältiger Weise, bieten psycho-soziale Hilfe bei der Verarbeitung der Gewalterlebnisse an, beraten Sie über nächste Schritte und verweisen auf spezielle Beratungsangebote.
Wichtig bleibt: Welche Schritte Sie unternehmen wollen, entscheiden Sie selbst!

Frauen- und Kinderschutzhaus Freiburg e.V.

Wenn Sie sich trotz Platzverweis in Ihrer Wohnung nicht sicher fühlen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihren Kindern an das Frauen- und Kinderschutzhaus Freiburg e.V. zu wenden. Hier erhalten Sie eine erste Hilfe bei der Verarbeitung der Gewalterlebnisse sowie, wenn erforderlich, bei Ihren Behörden- und Ämtergängen.
Weitere Infos unter: www.frauenhaus-freiburg.de

Zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

Das können sein: z.B. die alleinige Wohnungszuweisung an das Opfer (auch wenn das Opfer nicht Mieter, Mitmieter oder Eigentümer ist, kann es bis zu sechs Monate die Wohnung zugewiesen bekommen) für einen längeren Zeitraum oder / und ein Kontaktverbot etc.

Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz

 

Spenden

Werden Sie Teil unseres Engagements gegen Häusliche Gewalt.
Unsere Angebote werden durch Spenden finanziert.

FRIG – Freiburger Fachstelle Intervention gegen Häusliche Gewalt
IBAN:
DE35 6805 0101 0012 3340 32

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