Psychosoziale Prozessbegleitung in Strafverfahren

 

Sie sind als Zeug*in in einem Strafverfahren geladen? Sie sind nicht nur Zeug*in, Sie sind zugleich auch Opfer? Sie haben verschiedene Sorgen, Ängste und Befürchtungen gegenüber der Gerichtsverhandlung? Sie fühlen sich belastet und wissen nicht, was auf Sie zukommt?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung bietet Unterstützung und Begleitung im Strafverfahren

 Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive, nichtrechtliche Form der Begleitung für Verletzte von Straftaten durch besonders ausgebildete Fachkräfte. Sie erhalten qualifizierte Informationen zum gesamten Strafverfahren und werden emotional und psychologisch unterstützt.

Wer kann die Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Kinder/Minderjährige, die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat geworden sind, haben Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiter*in.

Aber auch erwachsene Opfer einer schwere Sexual- oder Gewaltstraftat können diese in Anspruch nehmen. Die kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung ist möglich, wenn Sie

  • von einer schweren Gewalt- und/oder Sexualstraftat betroffen sind (z.B. Häusliche Gewalt oder Stalking mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen)
  • eine Behinderung oder psychische Beeinträchtigung haben,
  • von rassistischer Gewalt oder sonstiger Hasskriminalität betroffen sind
  • Betroffene*r von Menschenhandel sind
  • Unter besonders schweren Tatfolgen leiden

Bei (versuchten) Tötungsdelikten können unter Umständen auch Bezugspersonen oder Angehörige/Hinterbliebene der Opfer eine/n psychosoziale/n Prozessbegleiter*in beigeordnet bekommen.

In den oben genannten Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten für eine psychosoziale Prozessbegleitung im Fall einer Beiordnung.

Wann können Sie die Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?  

Sie können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Sinnvoll ist es, wenn Sie so frühzeitig wie möglich, das heißt bereits im Ermittlungsverfahren, Kontakt zu einer entsprechenden Fachberatungsstelle aufnehmen. Sie können dies aber auch während und nach der Hauptverhandlung tun.

Dann können Sie:

  • Ihre Befürchtungen und Fragen in Bezug auf das Ermittlungs- und Strafverfahren besprechen
  • Sich über die Art und Weise von Vernehmungen aufklären lassen
  • sich über Ihre Rolle als Zeug*in informieren
  • Informationen über Zeugen- und Opferschutzmöglichkeiten erhalten
  • bei Bedarf an spezialisierte Anwält*innen vermittelt werden
  • Ihre Ängste reduzieren in Bezug auf den Ablauf der Gerichtsverhandlung

Sie erhalten Begleitung und Unterstützung:

  • durch einen Besuch des Gerichts im Vorfeld
  • in Vernehmungen
  • bei Ihrer Zeugenaussage in der Hauptverhandlung
  • bei Wartezeiten im Gericht, z.B. durch die Organisation eines Warteraums zur Vermeidung einer Begegnung mit dem Angeklagten oder der Presse

Nach dem Urteil:

  • können Sie Ihre Zeugenaussage und den Verfahrensausgang besprechen
  • werden Sie bei Bedarf an weiterführende Hilfsangebote vermittelt

Aufgrund personeller Veränderungen, kann FRIG die Psychosoziale Beratung nicht mehr anbieten.

Auf folgenden Web-Seiten finden Sie umfangreiche weitere Informationen:

www.zeugeninfo.de
www.praeventsozial.de

Im Flyer  Psychosoziale Prozessbegleitung in Freiburg und Umgebung finden Sie die regionalen Beratungsstellen.

Auf der Web-Seite des Justizministeriums Baden-Württemberg finden Sie eine Informationsbroschüre in deutscher Sprache.

Auf der Web-Seite des Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz finden Sie Informationen in verschiedenen Sprachen.

Spenden

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Unsere Angebote werden durch Spenden finanziert.

FRIG – Freiburger Fachstelle Intervention gegen Häusliche Gewalt
IBAN:
DE35 6805 0101 0012 3340 32

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